in Hilfreiches
28.05.2025 04:55
von
bistl
• | 1.785 Beiträge
P.S.:
@ Elon
Dein Wirken ist nun nichtig.
Nichtigkeit ist die Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts, die zur Folge hat, dass das betroffene Rechtsgeschäft als von Anfang an nicht zustande gekommen gilt und damit keine rechtlichen Wirkungen entfaltet.
Mehr kann ich da nicht für Dich rausholen.
Meinen Flug zum Mars storniere ich mit freundlichen Grüßen!
So sorry. ^^
zuletzt bearbeitet 28.05.2025 05:25 |
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